Wer zum Mobbing-Opfer wird, macht eine schwere Zeit durch. Mobbing ist eine Stressbelastung, die sich negativ auf das körperliche und seelische Befinden auswirkt.
Man schätzt, dass etwa eine Million Berufstätige in Deutschland gemobbt werden und unter Mobbing leiden – in Österreich müsste man das dann anteilsmäßig umrechnen (Verhältnis 1:10).

Mobbing

Mobbing findet man am Arbeitsplatz, in der Schule, im Internet (Cybermobbing), im öffentlichen Dienst, im Pflege- und Gesundheitswesen, in der Nachbarschaft. Und auch in partnerschaftlichen Beziehungen ist Mobbing nicht unbekannt!


Das Mobbing kann von KollegInnen ausgehen, aber auch Chefs mobben sehr häufig, was dann als Bossing bezeichnet wird.


In der Mobbingforschung ist bekannt: Mobbing ist im Regelfall nur in Unternehmen möglich, in welchem

Die Führung schwach ist oder gar nicht (wirklich) führt (z. B. nur auf dem Organigramm)


Wirtschaftliche Schwierigkeiten gegeben sind


Keine klaren internen Prozessabläufe im Bereich von notwendigen Interaktionen und Kommunikationsmöglichkeiten gegeben sind


Umstrukturierungen Verunsicherungen erzeugen, Kompetenzen unklar sind, Stellen-beschreibungen nicht gelebt werden, sich Hierachie-Ebenen überschneiden


Ängste im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherheit bestehen


Mobbing Definition: Was ist Mobbing?

Der Begriff Mobbing wurde aus dem Englischen übernommen und bedeutet: jemanden bedrängen, anpöbeln, über ihn herfallen, ihn fertig machen.


Ein vorübergehendes schlechtes Betriebsklima, eine kurzfristige Verstimmung oder ein kurz aufflammender Konflikt sind damit nicht gemeint.


Nach der Definition müssen Mobbingopfer mindestens einmal wöchentlich über einen Zeitraum von einem halben Jahr hinweg angegriffen, angefeindet, schikaniert oder diskriminiert werden.


Über das Mobbing-Opfer werden üble, denunzierende, diskriminierende und verunglimpfende Gerüchte und Nachrichten verbreitet,


  • es verschwinden wichtige Unterlagen,
  • man redet nicht mehr mit dem Mobbing-Olifer,
  • das Mobbingolifer bekommt abschätzige Blicke zugeworfen,
  • kleine Versäumnisse und Fehler des Schikanierten werden grotesk aufgebauscht.

Jede Frau und jeder Mann kann Opfer von Mobbing und von Psychoterror werden.

Mobbingopfern wird nach der Definition die Möglichkeit genommen, sinnvoll zu kommunizieren.


Ursachen für Mobbing

In der Regel haben Mobber Selbstwertprobleme. Sie fühlen sich dem Mobbingopfer unterlegen, fühlen sich benachteiligt. Aufgrund eigener persönlicher Schwächen greifen die Mobber zu Schikanen, übler Nachrede, bewusster Verunglimpfung und Psychoterror.


Ein häufiges Motiv der Mobber ist Neid. Mobber sind neidisch auf die Position ihrer Opfer, darauf, dass ihr Opfer befördert und ihnen vor die Nase gesetzt wurde, dass ihr Opfer bei KollegInnen beliebter oder auch erfolgreicher ist.


Aufgrund mangelnder Konfliktlösungsstrategien wissen sich Mobber nicht gegen die vermeintliche Ungerechtigkeit zu wehren. Sie tragen den Konflikt deshalb mit unfairen und perfiden Mitteln aus.


Mobbingopfer müssen sich nichts zuschulden kommen lassen, um zur Zielscheibe von Schikanen von Mobbern zu werden.


Die zermürbenden Waffen der Mobber - die verschiedenen Arten des Mobbing

Das Handwerkszeug von Mobbern reicht von Kontakt- und Informationsverweigerung, über offene oder versteckte Angriffe auf das An- und Aussehen und die Leistungsfähigkeit bzw. auch Herabsetzungen von Gegebenheiten, die in der Privatsphäre liegen bis hin zu Androhung körperlicher Gewalt.


Kontakt- und Informationsverweigerung

Das Mobbing-Opfer wird wie Luft behandelt und nicht mehr beachtet. Es wird nicht mehr gegrüßt, man geht ihm aus dem Weg, man gibt ihm deutlich zu verstehen, dass es unerwünscht ist. Es werden dem Opfer Informationen vorenthalten oder es bekommt Fehlinformationen. Weitreichender sind die Möglichkeiten beim Bossing gegeben: Es wird zu Dienstbesprechungen nicht eingeladen, Zuständigkeiten von ihm, übernehmen andere, ohne dass es informiert wird, es werden laufend Fehler gesucht, abgelieferte Arbeiten werden als unzureichend zurückgewiesen.


Angriffe auf das Ansehen und die Leistungsfähigkeit

Es werden beleidigende und unwahre Gerüchte über das Opfer verbreitet (üble Nachrede), etwa es sei in psychiatrischer Behandlung. Das Opfer wird (vor anderen) lächerlich gemacht, schlecht gemacht, respektlos behandelt oder eingeschüchtert.


Über persönliche und körperliche Schwächen machen sich die Mobber lustig, indem sie z.B. über einen besonderen Akzent, persönliche Vorlieben und Anliegen, Kleidung oder andere persönliche Äußerlichkeiten in Gegenwart des Opfers Witze machen.


Mobber - insbesondere wenn der Mobber der Chef ist - stellen die Leistungsfähigkeit infrage, stellen extrem hohe Anforderungen, bei denen das Opfer versagen muss, oder setzen es unter einen enormen psychischen Druck, indem sie seine Arbeit ständig kritisieren oder niedermachen.


Mobber drohen massiv mit sexuellen oder körperlichen Handgreiflichkeiten, rempeln das Opfer an, kündigen "Denkzettel" an oder „Rufschädigung“ an und versuchen alles, das Opfer völlig in die Defensive zu treiben.


Auch die Veröffentlichung privater Bilder oder Informationen im Internet (Internetmobbing) ist ein beliebtes Mittel, um das Mobbing-Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken.


Alarmsignale für ein (drohendes) Mobbing

  • Gespräche verstummen plötzlich, wenn Sie dazukommen.
  • Sie werden nicht mehr gegrüßt bzw. Ihr Gruß wird nicht mehr erwidert.
  • Es werden unsachliche Andeutungen gemacht und gezielt Gerüchte in Umlauf gebracht.
  • Ausgrenzung - man lässt Sie links liegen, geht Ihnen bewusst aus dem Weg.
  • Sie werden nicht mehr über betriebliche Belange informiert, sodass Sie immer häufiger aufgrund von Unwissenheit "dumm" dastehen.
  • Ihre Aussagen werden verfälscht wiedergegeben.
  • Die Zusammenarbeit mit Ihnen wird boykottiert und verweigert.
  • Kleine Fehler und Versäumnisse werden massiv aufgebauscht.
  • Hinter Ihrem Rücken oder in Ihrer Gegenwart wird über Sie übel geredet.
  • Sie merken, wie gegen Sie eine Art unsichtbare Mauer errichtet wird; es kommt zu Front- und Parteienbildungen.
  • Sie werden auf ein totes Gleis abgeschoben, d.h. man gibt Ihnen eine Arbeit, die nicht wichtig ist oder verbannt Ihren Arbeitsplatz in eine unattraktive Ecke der Firma.
  • Es wird Ihnen nahegelegt, eine Selbstkündigung vorzunehmen („Sie müssen doch selbst merken, dass Sie auf Ihrem Arbeitsplatz nicht (mehr) der/die Richtige sind“).
  • Angriffe auf Ihre gesundheitliche Befindlichkeit („der/die ist ja nicht mehr normal“) und ihr Privatleben werden gestartet!
  • Gegenbeweise bringen nichts und finden keine Akzeptanz – alles wird getan um das bereits vorgefestigte Bild noch zu verstärken und auszubauen – nur die Sichtweise der Mobber wird als „Wahrheit“ anerkannt.
  • Eine andere „Wahrnehmung“ als der Mobber zu haben wird als „krankhaft“ interpretiert.

Auswirkungen des Mobbing auf die Mobbing Opfer

Wenn die Intrigen und Feindseligkeiten über Monate hinweg anhalten, ohne dass das Opfer eine Chance sieht, diesem Spuk ein Ende zu bereiten, dann hat das in den meisten Fällen erhebliche negative Auswirkungen auf das psychische und körperliche Befinden. Und damit erreichen Mobber schon sein erstes Ziel: Die Destabilisierung der Integrität der gemobbten Person ist erreicht. Jetzt kann erst recht behauptet werden, dass mit der gemobbten Person „etwas nicht stimmt, sie eine Persönlichkeitsstörung hat, schon lange einen Psychiater braucht etc.“


Insbesondere das Selbstwertgefühl und die Selbstachtung

werden durch die ständigen Angriffe und Schikanen stark in Mitleidenschaft gezogen. Das Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sind stark angeschlagen und dadurch hat es das Mobbing Opfer schwer, sich gegen die Mobbingattacken zur Wehr zu setzen.


Psychische Auswirkungen des Mobbing

Die Leistungsfähigkeit sinkt, die Konzentrations- und Merkfähigkeit lassen nach; die Betroffenen haben Angst, zur Arbeit zu gehen, sind weniger motiviert, werden depressiv, ihre psychische Belastbarkeit nimmt ab.


Körperliche Auswirkungen des Mobbing

Es treten bei vielen Betroffenen körperliche Beschwerden wie Schlafstörungen, Rücken-, Magen- oder Kopfschmerzen, Herzrhythmus- und Ess-Störungen auf. Mobbingopfer leiden unter chronischen Stress-Symptomen, die sie vielleicht durch Medikamente oder Alkohol zu lindern versuchen.


Weiß sich das Mobbing-Opfer nicht zu helfen, kann dies auch zu einem Zusammenbruch führen, was Arbeitsplatzverlust bis hin zur vorzeitigen Pensionierung bedeuten kann.


Warum sollten sich Mobbing Opfer wehren? Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich nicht in die Opferrolle fügen!


Das ist die schlechteste Reaktion auf das Mobbing. Handeln Sie!


Über Gehässigkeiten, Hänseln, Gerüchte, Schikanen oder Sabotageakte, die sich wiederholen, einfach hinwegzusehen, führt bei Mobbern meist dazu, sich besonders Gemeines einfallen zu lassen.


Auch besondere Freundlichkeit ist völlig fehl am Platze. Es bestärkt die Mobber lediglich, das Sie schwach und ein leichtes Opfer sind.


Bei Ihnen selbst erzeugt der Versuch, "darüber hinwegzusehen", starke innere Anspannung und Hilflosigkeitsgefühle.


Viele Betroffene sehen dabei in der Kündigung oder Krankschreibung den letzten Ausweg aus ihrer qualvollen Situation. Und damit haben die Mobber genau das erreich, was sie wollten: Sie sind weg!


Mobbing Hilfe für Betroffene

Im Folgenden finden Sie Tipps, wie Sie sich gegen Mobber wehren können.


7 Strategien, wie Sie sich gegenüber dem Mobber verhalten können

  1. Sprechen Sie die oder den Mobber auf ihr/sein Verhalten an. Am besten direkt unter vier Augen. So geben Sie ihnen die Chance, einzulenken, ohne ihr/sein Gesicht zu verlieren.
  2. Fragen Sie nach den Gründen, wenn die KollegInnen bei Ihrem Auftauchen verstummen. Auch wenn es Sie große Überwindung kostet und Sie Angst davor haben, Negatives zu erfahren, ist dies der bessere Weg. Konflikte bei MitarbeiterInnen anzusprechen flößt Respekt ein und Sie wissen, woran Sie sind.
  3. Mobber sind meist unsichere Menschen, die unter einem geringen Selbstwertgefühl leiden. Sie nähren ihr negatives Selbstwertgefühl, indem sie andere schikanieren oder klein machen.
  4. Wenn man ihnen selbstsicher entgegentritt und ihnen so klar macht, dass man ihr hinterhältiges Spiel durchschaut und ihnen Paroli bietet, dann hören sie meist mit ihren Mobbing-Attacken auf.
  5. Haben Sie ein Handy, mit dem Sie Gespräche und Situationen als Film aufnehmen können? Dann tun Sie das, wenn der Mobber das nächste Mal wieder zuschlägt. So dokumentieren Sie nicht nur die Schikane für etwaige Gespräche mit der Firmenleitung, der Mobber wird dadurch auch abgeschreckt.
  6. Da Mobber in der Regel Feiglinge sind, trauen sie sich nicht, in Gegenwart anderer ihr Opfer zu mobben. Vermeiden Sie es also möglichst, mit dem Mobber alleine zu sein.
  7. Kündigen Sie an, mit Ihrem Anwalt über die Mobbing-Situation zu sprechen. Gegebenenfalls reicht ein Schreiben Ihrer Anwaltskanzlei, in welchem die Mobber aufgefordert werden, ihr Verhalten sofort zu verändern, da ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet werden! Fertigen Sie Aufzeichnungen über die Schikanen an. Führen Sie konsequent eine Art Mobbing-Tagebuch: Wie und wann sind Angriffe erfolgt? Wer war daran beteiligt? Welche Folgen hatte dies für Sie?

Diese Aufzeichnungen könnten hilfreich sein, wenn Sie sich bei der Unternehmensleitung (wenn diese mobbt bei jenen Personen, welche die Vorgesetzten der Vorgesetzten sind) oder dem Betriebsrat oder den Behindertenvertrauenspersonen (diese sind auch für KollegInnen zuständig, deren Gesundheit strapaziert wird) beschweren.


Strategien für Ihr emotionales und körperliches Befinden

  1. Holen Sie sich Unterstützung bei KollegInnen, FreundInnen, in einer Selbsthilfegruppe oder bei Ihrem Partner. Sie sollten auf gar keinen Fall verstummen und die ganze Angelegenheit mit sich alleine ausmachen.
  2. Es ist keine Schande, sich anderen anzuvertrauen, wenn man Probleme hat. Sie brauchen Verbündete, die Sie emotional stützen und die Ihnen den Rücken stärken. Allerdings sollten Sie nicht allzu sehr auf die Hilfe Ihrer KollegInnen hoffen. Aus Angst solidarisieren sich diese eher selten mit dem Mobbing-Opfer. Aber eine moralische Unterstützung kann auch schon viel wert sein.
  3. In zahlreicher Mobbingliteratur ist beschreiben, dass von Betriebsrat eine gemobbte Person kaum Unterstützung erwarten kann, da sich dieser primär dem Kollektiv verpflichtet fühlt (Wählerstimmen!) und ihm daher ein „Einzelschicksal“ nicht am Herzen liegt.
  4. Versuchen Sie herauszufinden, weshalb der andere sich so unkollegial verhält. Jemand, der mit Intrigen und Gemeinheiten operiert, fühlt sich in irgendeiner Weise bedroht und angegriffen. Obwohl Intrigen und Schikanen wie Angriffswaffen aussehen, sind sie in Wahrheit Verteidigungswaffen.

Die Mobber fühlen sich unterlegen und gekränkt und wollen sich rächen.

Möglicherweise wählen Mobber Sie als Angriffspunkt, meinen aber in Wirklichkeit die das Unternehmen, den Chef oder die eigene gesamte Lebenssituation. Diese Erkenntnis löst den Konflikt zwar nicht, aber Sie fühlen sich weniger bedroht und können besonnener handeln.


Denken Sie daran, dass Mobber oft Minderwertigkeitskomplexe haben.


Mobbing bedeutet einen enormen Stress für Ihren Körper. Sorgen Sie deshalb nach der Arbeit für einen Ausgleich.


Am besten und schnellsten bauen Sie Stress ab, indem Sie sich körperlich bewegen

in Form von Joggen, Walken, Gartenarbeit, Schwimmen, usw.


Ständiges Mobbing zermürbt und verunsichert. Es ist normal, dass man psychisch darunter leidet. Wenn die psychische Belastung für Sie sehr groß ist, dann ist eine psychologische Beratung in Anspruch oder wenden sich an eine Mobbingberatungsstelle.


Gerade jetzt benötigen Sie mehr denn je einen Gesprächspartner, der Ihnen den Rücken und Ihr Selbstbewusstsein stärkt.


Ein Phänomen sei noch beschreiben:

Eines darf man bei Mobbern nicht vergessen und unterschätzen: Nichts verbindet auch „alte“ Gegner so stark miteinander, wie ein gemeinsamer neuer Feind! Da kann eine ganz eigene Dynamik entstehen, die bisherige Normen und regeln völlig außer Kraft setzen kann!


Gesetzeslage beim Mobbing

In Österreich gibt es kein Gesetz, das Mobbing grundsätzlich verbietet. Mobbing per se ist kein Straftatbestand. Mobbingexperten und Betroffene fordern ein eigenes Mobbinggesetz zum Schutz von Arbeitnehmern.


Ein Schutz gegen Mobbing kann sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 1157 ABGB und § 18 AngG) ergeben. Mobbingopfer können die Unterlassung des Arbeitgebers, den Fürsorgepflichten ihnen gegenüber nachzukommen, einklagen. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem erfolgreichen Kläger nicht sofort nach, kann das Urteil exekutiert werden. Mobbing kann Tatbestände, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder das Strafgesetz verstoßen, erfüllen. Daraus können sich in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche oder Strafen für die Täter ableiten.


Handelt es sich beim Mobbing um Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität dann verstößt das Mobbing gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskrimierungsgesetz) und als Mobbingopfer haben Sie eine Beschwerderecht. Wenden Sie sich auf alle Fälle an die Gleichbehandlungsanwaltschaft:


Gleichbehandlungsanwaltschaft

Taubstummengasse 11


1040 Wien


Telefon: 01 / 532 02 44


Infoline zum Nulltarif: 0800 / 206 119


Fax: 01 / 532 02 46


E-Mail: gaw@bka.gv.at
WWW: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at


Wenn Sie schweigen und das Mobbing ohne Gegenwehr zulassen, stärken Sie den Mobber und sein Mobbing. Werden Sie deshalb aktiv.

Der Konfliktverlauf Veränderungen im Verhalten des Opfers Veränderungen in der Meinung über das Opfer Mythenbildungsprozess
Meinung sehr oft: Er/Sie ist okay 
Ein Konfklikt bricht aus 
Erste (machmal wechselseitige Angriffe) Das Opfer kristallisiert sich heraus Meinung: Es ist anstrengend ihn/sie hierzu haben Psychologische und soziale Mythen entstehen
Es geschehen Machtübergriffe Bewältigungsvermögen nimmt ab Meinung: Er/sie hat Schwierigkeiten mit der Zusammenarbeit Psychologische und soziale Mythen nehmen zu
Rechtsbrüche geschehen Wilde Verzweiflung entsteht Meinung: Ganz und gar unakzeptables Auftreten
Auf dem Weg zur Ausgrenzung Verzweifelte Versuche zur Wiederaufrichtung Meinung: Der/die muss doch psychisch krank sein Schuldigsprechung und soziale Stigmatisierung des Opfers

Berechtigter Vorzeitiger Austritt

Dazu eingangs drei Urteile des Obersten Gerichtshofes:


  1. Nur wenn eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber vorliegt, kann der Arbeitnehmer vorzeitig austreten. Wesentlich ist eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem Dienstnehmer die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist auf Grund der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (OGH v. 14.11.1996, RdW 1997, 687).

  2. Der Dienstnehmer muss das Vorliegen eines vorzeitigen Austrittsgrundes behaupten und in einem allfälligen Verfahren beweisen (OGH v. 13.2.1997, RdW 1997, 687).

  3. Der Austritt wird mit dem Zugang der entsprechenden Austrittserklärung an den Arbeitgeber wirksam und beendet das Dienstverhältnis ex nunc (= ab Austrittserklärung) (OGH v. 24.4.1997, RdW 1997, 684).

Dienstverhältnisse, die bis Ende des Jahres 2002 vertragsmäßig vereinbart worden sind, unterliegen noch der Abfertigung ALT, welche bei einer allfälligen Selbstkündigung nicht zur Auszahlung kommt. Wenn Mobbingopfer zermürbt „das Handtuch werfen“ und sie sich von sich aus von ihrem Dienstgeber trennen, verlieren sie ihren Abfertigungsanspruch.


Hier ist es wichtig, über die arbeitsrechtliche Situation Bescheid zu wissen. Denn sowohl für Arbeiter wie auch für Angestellte ist in einer solchen Situation auch ein „Vorzeitiger Austritt“ möglich, welcher – bei entsprechendem umsichtigem Vorgehen – die Ansprüche der Abfertigung ALT sichert.


Die Gründe für den vorzeitigen Austritt für Arbeiter sind im § 82a der alten Gewerbeordnung sowie im § 376 Z 47 der neuen Gewerbeordnung festgehalten, jene der Angestellten im § 26 des Angestelltengesetzes.


Ein Arbeiter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort austreten, wenn

a) er ohne erweislichen Schaden für seine Gesundheit die Arbeit nicht fortsetzen kann oder


b) der Arbeitgeber sich einer tätlichen Misshandlung oder einer groben Ehrenbeleidigung gegen ihn oder seine Angehörigen schuldig macht oder


c) der Arbeitgeber oder dessen Angehörige ihn oder seine Angehörigen zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten suchen oder


d) der Arbeitgeber ihm die bedungenen Bezüge ungebührlich vorenthält oder andere wesentlichen Vertragsbestimmungen verletzt oder


e) der Arbeitgeber nicht in der Lage ist oder sich weigert, ihm Lohn zu zahlen.


Ein Angestellter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort austreten, wenn


a) der Angestellte zur Fortsetzung seiner Arbeitsleistung unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann oder


b) der Arbeitgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält, ihn bei Naturalbezügen durch Gewährung ungesunder oder unzureichender Kost oder einer ungesunden Wohnung benachteiligt oder andere wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt oder


c) der Arbeitgeber sich weigert, den ihm zum Schutz des Lebens, der Gesundheit oder der Sittlichkeit des Angestellten gesetzlich obliegenden Verpflichtungen nachzukommen oder


d) der Arbeitgeber sich Tätlichkeiten, Verletzungen oder Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Angestellten oder dessen Angehörige zuschulden kommen lässt oder es ablehnt, den Angestellten gegen solche Handlungen eines Mitbediensteten oder eines Angehörigen des Arbeitgebers zu schützen.


Somit ist gesetzlich sowohl bei Arbeitern (unter Punkt a und b) und bei Angestellten (unter Punkt a, b und c) klar formuliert, dass Mobbing oder Diskriminierung den Tatbestand liefert, berechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis bei voller Abfertigungsverpflichtung des Dienstgebers auszutreten.


ACHTUNG VORSICHT: Bei einem solchen Vorhaben ist VORHER aber unbedingt eine qualifizierte Rechtsberatung (Arbeiterkammer) unumgänglich und absolute Pflicht!