Mobbing findet man am Arbeitsplatz, in der Schule, im
Internet (Cybermobbing), im öffentlichen Dienst, im
Pflege- und Gesundheitswesen, in der Nachbarschaft. Und auch in
partnerschaftlichen Beziehungen ist Mobbing nicht unbekannt!
Das Mobbing kann von KollegInnen ausgehen, aber auch Chefs mobben sehr häufig, was dann als Bossing
bezeichnet wird.
In der Mobbingforschung ist bekannt: Mobbing ist
im Regelfall nur in Unternehmen möglich, in welchem
Die Führung
schwach ist oder gar nicht (wirklich) führt (z. B. nur auf dem Organigramm)
Wirtschaftliche
Schwierigkeiten gegeben sind
Keine klaren
internen Prozessabläufe im Bereich von notwendigen Interaktionen und
Kommunikationsmöglichkeiten gegeben sind
Umstrukturierungen
Verunsicherungen erzeugen, Kompetenzen unklar sind, Stellen-beschreibungen
nicht gelebt werden, sich Hierachie-Ebenen
überschneiden
Ängste im
Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherheit bestehen
Mobbing Definition: Was ist Mobbing?
Der Begriff Mobbing wurde aus dem Englischen übernommen und
bedeutet: jemanden bedrängen, anpöbeln, über ihn herfallen, ihn fertig machen.
Ein vorübergehendes schlechtes Betriebsklima, eine
kurzfristige Verstimmung oder ein kurz aufflammender Konflikt sind damit nicht
gemeint.
Nach der Definition müssen Mobbingopfer
mindestens einmal wöchentlich über einen Zeitraum von einem halben Jahr hinweg
angegriffen, angefeindet, schikaniert oder diskriminiert werden.
Über das Mobbing-Opfer werden üble, denunzierende, diskriminierende
und verunglimpfende Gerüchte und Nachrichten verbreitet,
- es
verschwinden wichtige Unterlagen,
- man redet
nicht mehr mit dem Mobbing-Olifer,
- das Mobbingolifer bekommt abschätzige Blicke zugeworfen,
- kleine
Versäumnisse und Fehler des Schikanierten werden grotesk aufgebauscht.
Jede Frau und jeder Mann kann Opfer von Mobbing und von Psychoterror
werden.
Mobbingopfern wird nach der
Definition die Möglichkeit genommen, sinnvoll zu kommunizieren.
Ursachen für Mobbing
In der Regel haben Mobber
Selbstwertprobleme. Sie fühlen sich dem Mobbingopfer
unterlegen, fühlen sich benachteiligt. Aufgrund eigener persönlicher Schwächen
greifen die Mobber zu Schikanen, übler Nachrede,
bewusster Verunglimpfung und Psychoterror.
Ein häufiges Motiv der Mobber ist
Neid. Mobber sind neidisch auf die Position ihrer
Opfer, darauf, dass ihr Opfer befördert und ihnen vor die Nase gesetzt wurde,
dass ihr Opfer bei KollegInnen beliebter oder auch erfolgreicher ist.
Aufgrund mangelnder Konfliktlösungsstrategien wissen sich Mobber nicht gegen die vermeintliche Ungerechtigkeit zu
wehren. Sie tragen den Konflikt deshalb mit unfairen und perfiden Mitteln aus.
Mobbingopfer müssen sich nichts
zuschulden kommen lassen, um zur Zielscheibe von Schikanen von Mobbern zu werden.
Die zermürbenden Waffen der Mobber - die
verschiedenen Arten des Mobbing
Das Handwerkszeug von Mobbern
reicht von Kontakt- und Informationsverweigerung, über offene oder versteckte
Angriffe auf das An- und Aussehen und die Leistungsfähigkeit bzw. auch
Herabsetzungen von Gegebenheiten, die in der Privatsphäre liegen bis hin zu
Androhung körperlicher Gewalt.
Kontakt- und Informationsverweigerung
Das Mobbing-Opfer wird wie Luft
behandelt und nicht mehr beachtet. Es wird nicht mehr gegrüßt, man geht ihm aus
dem Weg, man gibt ihm deutlich zu verstehen, dass es unerwünscht ist. Es werden
dem Opfer Informationen vorenthalten oder es bekommt Fehlinformationen.
Weitreichender sind die Möglichkeiten beim Bossing
gegeben: Es wird zu Dienstbesprechungen nicht eingeladen, Zuständigkeiten von
ihm, übernehmen andere, ohne dass es informiert wird, es werden laufend Fehler
gesucht, abgelieferte Arbeiten werden als unzureichend zurückgewiesen.
Angriffe auf das Ansehen und die Leistungsfähigkeit
Es werden beleidigende und unwahre Gerüchte über das Opfer
verbreitet (üble Nachrede), etwa es sei in psychiatrischer Behandlung. Das
Opfer wird (vor anderen) lächerlich gemacht, schlecht gemacht, respektlos
behandelt oder eingeschüchtert.
Über persönliche und körperliche Schwächen machen sich die Mobber lustig, indem sie z.B. über einen besonderen Akzent,
persönliche Vorlieben und Anliegen, Kleidung oder andere persönliche
Äußerlichkeiten in Gegenwart des Opfers Witze machen.
Mobber - insbesondere wenn der Mobber der Chef ist - stellen die Leistungsfähigkeit
infrage, stellen extrem hohe Anforderungen, bei denen das Opfer versagen muss,
oder setzen es unter einen enormen psychischen Druck, indem sie seine Arbeit
ständig kritisieren oder niedermachen.
Mobber drohen massiv mit sexuellen
oder körperlichen Handgreiflichkeiten, rempeln das Opfer an, kündigen
"Denkzettel" an oder „Rufschädigung“ an und versuchen alles, das
Opfer völlig in die Defensive zu treiben.
Auch die Veröffentlichung privater Bilder oder Informationen
im Internet (Internetmobbing) ist ein beliebtes
Mittel, um das Mobbing-Opfer in ein schlechtes Licht
zu rücken.
Alarmsignale für ein (drohendes) Mobbing
- Gespräche
verstummen plötzlich, wenn Sie dazukommen.
- Sie werden
nicht mehr gegrüßt bzw. Ihr Gruß wird nicht mehr erwidert.
- Es werden
unsachliche Andeutungen gemacht und gezielt Gerüchte in Umlauf gebracht.
- Ausgrenzung
- man lässt Sie links liegen, geht Ihnen bewusst aus dem Weg.
- Sie werden
nicht mehr über betriebliche Belange informiert, sodass Sie immer häufiger
aufgrund von Unwissenheit "dumm" dastehen.
- Ihre
Aussagen werden verfälscht wiedergegeben.
- Die
Zusammenarbeit mit Ihnen wird boykottiert und verweigert.
- Kleine
Fehler und Versäumnisse werden massiv aufgebauscht.
- Hinter Ihrem
Rücken oder in Ihrer Gegenwart wird über Sie übel geredet.
- Sie merken,
wie gegen Sie eine Art unsichtbare Mauer errichtet wird; es kommt zu Front- und
Parteienbildungen.
- Sie werden
auf ein totes Gleis abgeschoben, d.h. man gibt Ihnen eine Arbeit, die nicht
wichtig ist oder verbannt Ihren Arbeitsplatz in eine unattraktive Ecke der
Firma.
- Es wird
Ihnen nahegelegt, eine Selbstkündigung vorzunehmen („Sie müssen doch selbst
merken, dass Sie auf Ihrem Arbeitsplatz nicht (mehr) der/die Richtige sind“).
- Angriffe auf
Ihre gesundheitliche Befindlichkeit („der/die ist ja nicht mehr normal“) und
ihr Privatleben werden gestartet!
- Gegenbeweise
bringen nichts und finden keine Akzeptanz – alles wird getan um das bereits vorgefestigte Bild noch zu verstärken und auszubauen – nur
die Sichtweise der Mobber wird als „Wahrheit“
anerkannt.
- Eine andere
„Wahrnehmung“ als der Mobber zu haben wird als
„krankhaft“ interpretiert.
Auswirkungen des Mobbing auf die Mobbing Opfer
Wenn die Intrigen und Feindseligkeiten über Monate hinweg
anhalten, ohne dass das Opfer eine Chance sieht, diesem Spuk ein Ende zu
bereiten, dann hat das in den meisten Fällen erhebliche negative Auswirkungen
auf das psychische und körperliche Befinden. Und damit erreichen Mobber schon sein erstes Ziel: Die Destabilisierung der
Integrität der gemobbten Person ist erreicht. Jetzt
kann erst recht behauptet werden, dass mit der gemobbten
Person „etwas nicht stimmt, sie eine Persönlichkeitsstörung hat, schon lange
einen Psychiater braucht etc.“
Insbesondere das Selbstwertgefühl und die Selbstachtung
werden durch die ständigen Angriffe und Schikanen stark in
Mitleidenschaft gezogen. Das Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sind stark
angeschlagen und dadurch hat es das Mobbing Opfer schwer, sich gegen die Mobbingattacken zur Wehr zu setzen.
Psychische Auswirkungen des Mobbing
Die Leistungsfähigkeit sinkt, die Konzentrations- und
Merkfähigkeit lassen nach; die Betroffenen haben Angst, zur Arbeit zu gehen,
sind weniger motiviert, werden depressiv, ihre psychische Belastbarkeit nimmt
ab.
Körperliche Auswirkungen des Mobbing
Es treten bei vielen Betroffenen körperliche Beschwerden wie
Schlafstörungen, Rücken-, Magen- oder Kopfschmerzen, Herzrhythmus- und
Ess-Störungen auf. Mobbingopfer leiden unter
chronischen Stress-Symptomen, die sie vielleicht durch Medikamente oder Alkohol
zu lindern versuchen.
Weiß sich das Mobbing-Opfer nicht
zu helfen, kann dies auch zu einem Zusammenbruch führen, was
Arbeitsplatzverlust bis hin zur vorzeitigen Pensionierung bedeuten kann.
Warum sollten sich Mobbing Opfer wehren? Wenn Sie von Mobbing
betroffen sind, sollten Sie sich nicht in die Opferrolle fügen!
Das ist die schlechteste Reaktion auf das Mobbing. Handeln
Sie!
Über Gehässigkeiten, Hänseln, Gerüchte, Schikanen oder
Sabotageakte, die sich wiederholen, einfach hinwegzusehen, führt bei Mobbern meist dazu, sich besonders Gemeines einfallen zu
lassen.
Auch besondere Freundlichkeit ist völlig fehl am Platze. Es
bestärkt die Mobber lediglich, das Sie schwach und
ein leichtes Opfer sind.
Bei Ihnen selbst erzeugt der
Versuch, "darüber hinwegzusehen", starke innere Anspannung und
Hilflosigkeitsgefühle.
Viele Betroffene sehen dabei in der Kündigung oder
Krankschreibung den letzten Ausweg aus ihrer qualvollen Situation. Und damit
haben die Mobber genau das erreich, was sie wollten:
Sie sind weg!
Mobbing Hilfe für Betroffene
Im Folgenden finden Sie Tipps, wie Sie sich gegen Mobber wehren können.
7 Strategien, wie Sie sich gegenüber dem Mobber
verhalten können
- Sprechen Sie die oder den Mobber auf ihr/sein Verhalten an. Am besten direkt
unter vier Augen. So geben Sie ihnen die Chance, einzulenken, ohne
ihr/sein Gesicht zu verlieren.
- Fragen Sie nach den Gründen, wenn
die KollegInnen bei Ihrem Auftauchen verstummen. Auch wenn es Sie große
Überwindung kostet und Sie Angst davor haben, Negatives zu erfahren, ist
dies der bessere Weg. Konflikte bei MitarbeiterInnen anzusprechen flößt
Respekt ein und Sie wissen, woran Sie sind.
- Mobber
sind meist unsichere Menschen, die unter einem geringen Selbstwertgefühl
leiden. Sie nähren ihr negatives Selbstwertgefühl, indem sie andere
schikanieren oder klein machen.
- Wenn
man ihnen selbstsicher entgegentritt und ihnen so klar macht, dass man ihr
hinterhältiges Spiel durchschaut und ihnen Paroli bietet, dann hören sie
meist mit ihren Mobbing-Attacken auf.
- Haben Sie ein Handy, mit dem Sie
Gespräche und Situationen als Film aufnehmen können? Dann tun Sie das,
wenn der Mobber das nächste Mal wieder
zuschlägt. So dokumentieren Sie nicht nur die Schikane für etwaige
Gespräche mit der Firmenleitung, der Mobber wird
dadurch auch abgeschreckt.
- Da Mobber
in der Regel Feiglinge sind, trauen sie sich nicht, in Gegenwart anderer
ihr Opfer zu mobben. Vermeiden Sie es also
möglichst, mit dem Mobber alleine zu sein.
- Kündigen Sie an, mit Ihrem Anwalt
über die Mobbing-Situation zu sprechen.
Gegebenenfalls reicht ein Schreiben Ihrer Anwaltskanzlei, in welchem die Mobber aufgefordert werden, ihr Verhalten sofort zu
verändern, da ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet werden! Fertigen Sie Aufzeichnungen über die
Schikanen an. Führen Sie konsequent eine Art Mobbing-Tagebuch:
Wie und wann sind Angriffe erfolgt? Wer war daran beteiligt? Welche Folgen
hatte dies für Sie?
Diese Aufzeichnungen könnten hilfreich sein, wenn Sie sich
bei der Unternehmensleitung (wenn diese mobbt bei
jenen Personen, welche die Vorgesetzten der Vorgesetzten sind) oder dem
Betriebsrat oder den Behindertenvertrauenspersonen (diese sind auch für
KollegInnen zuständig, deren Gesundheit strapaziert wird) beschweren.
Strategien für Ihr emotionales und körperliches Befinden
- Holen
Sie sich Unterstützung bei KollegInnen, FreundInnen,
in einer Selbsthilfegruppe oder bei Ihrem Partner. Sie sollten auf gar
keinen Fall verstummen und die ganze Angelegenheit mit sich alleine
ausmachen.
- Es
ist keine Schande, sich anderen anzuvertrauen, wenn man Probleme hat. Sie
brauchen Verbündete, die Sie emotional stützen und die Ihnen den Rücken
stärken. Allerdings sollten Sie nicht allzu sehr auf die Hilfe Ihrer KollegInnen
hoffen. Aus Angst solidarisieren sich diese eher selten mit dem Mobbing-Opfer. Aber eine moralische Unterstützung kann
auch schon viel wert sein.
- In
zahlreicher Mobbingliteratur ist beschreiben,
dass von Betriebsrat eine gemobbte Person kaum
Unterstützung erwarten kann, da sich dieser primär dem Kollektiv
verpflichtet fühlt (Wählerstimmen!) und ihm daher ein „Einzelschicksal“
nicht am Herzen liegt.
- Versuchen
Sie herauszufinden, weshalb der andere sich so unkollegial verhält.
Jemand, der mit Intrigen und Gemeinheiten operiert, fühlt sich in
irgendeiner Weise bedroht und angegriffen. Obwohl Intrigen und Schikanen
wie Angriffswaffen aussehen, sind sie in Wahrheit Verteidigungswaffen.
Die Mobber fühlen sich unterlegen und gekränkt und wollen sich rächen.
Möglicherweise wählen Mobber Sie
als Angriffspunkt, meinen aber in Wirklichkeit die das Unternehmen, den Chef
oder die eigene gesamte Lebenssituation. Diese Erkenntnis löst den Konflikt
zwar nicht, aber Sie fühlen sich weniger bedroht und können besonnener handeln.
Denken Sie
daran, dass Mobber oft Minderwertigkeitskomplexe
haben.
Mobbing
bedeutet einen enormen Stress für Ihren Körper. Sorgen Sie deshalb nach der
Arbeit für einen Ausgleich.
Am besten und schnellsten bauen Sie Stress ab, indem Sie sich körperlich
bewegen
in Form von
Joggen, Walken, Gartenarbeit, Schwimmen, usw.
Ständiges
Mobbing zermürbt und verunsichert. Es ist normal, dass man psychisch darunter
leidet. Wenn die psychische Belastung für Sie sehr groß ist, dann ist eine
psychologische Beratung in Anspruch oder wenden sich
an eine Mobbingberatungsstelle.
Gerade jetzt benötigen Sie mehr denn je einen
Gesprächspartner, der Ihnen den Rücken und Ihr Selbstbewusstsein stärkt.
Ein Phänomen sei noch beschreiben:
Eines darf man bei Mobbern nicht vergessen und unterschätzen: Nichts verbindet
auch „alte“ Gegner so stark miteinander, wie ein gemeinsamer neuer Feind!
Da kann eine ganz eigene Dynamik entstehen, die bisherige Normen und regeln
völlig außer Kraft setzen kann!
Gesetzeslage beim Mobbing
In Österreich gibt es kein Gesetz, das Mobbing grundsätzlich
verbietet. Mobbing per se ist kein Straftatbestand. Mobbingexperten
und Betroffene fordern ein eigenes Mobbinggesetz zum
Schutz von Arbeitnehmern.
Ein Schutz gegen Mobbing kann sich aus der Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers (§ 1157 ABGB und § 18 AngG) ergeben.
Mobbingopfer können die Unterlassung des
Arbeitgebers, den Fürsorgepflichten ihnen gegenüber nachzukommen, einklagen.
Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem erfolgreichen Kläger nicht
sofort nach, kann das Urteil exekutiert werden. Mobbing kann Tatbestände, die
gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder das Strafgesetz verstoßen, erfüllen.
Daraus können sich in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche oder Strafen
für die Täter ableiten.
Handelt es sich beim Mobbing um Benachteiligungen aus
Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion,
einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität dann verstößt das
Mobbing gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskrimierungsgesetz)
und als Mobbingopfer haben Sie eine Beschwerderecht.
Wenden Sie sich auf alle Fälle an die Gleichbehandlungsanwaltschaft:
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Taubstummengasse 11
1040 Wien
Telefon: 01 / 532 02 44
Infoline zum Nulltarif: 0800 / 206
119
Fax: 01 / 532 02
46
E-Mail:
gaw@bka.gv.at
WWW: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
Wenn Sie schweigen und das Mobbing ohne Gegenwehr zulassen, stärken Sie den
Mobber und sein Mobbing. Werden Sie deshalb aktiv.
Der Konfliktverlauf |
Veränderungen im Verhalten des Opfers |
Veränderungen in der Meinung über das Opfer |
Mythenbildungsprozess |
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Meinung sehr oft: Er/Sie ist okay |
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Ein Konfklikt bricht aus |
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Erste (machmal wechselseitige Angriffe) |
Das Opfer kristallisiert sich heraus |
Meinung: Es ist anstrengend ihn/sie hierzu haben |
Psychologische und soziale Mythen entstehen |
Es geschehen Machtübergriffe |
Bewältigungsvermögen nimmt ab |
Meinung: Er/sie hat Schwierigkeiten mit der Zusammenarbeit |
Psychologische und soziale Mythen nehmen zu |
Rechtsbrüche geschehen |
Wilde Verzweiflung entsteht |
Meinung: Ganz und gar unakzeptables Auftreten |
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Auf dem Weg zur Ausgrenzung |
Verzweifelte Versuche zur Wiederaufrichtung |
Meinung: Der/die muss doch psychisch krank sein |
Schuldigsprechung und soziale Stigmatisierung des Opfers |
Berechtigter Vorzeitiger Austritt
Dazu eingangs drei Urteile des Obersten Gerichtshofes:
- Nur wenn
eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber vorliegt, kann der
Arbeitnehmer vorzeitig austreten. Wesentlich ist eine Vertragsverletzung nur
dann, wenn dem Dienstnehmer die weitere Aufrechterhaltung des
Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist auf Grund der
Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (OGH v. 14.11.1996, RdW
1997, 687).
- Der
Dienstnehmer muss das Vorliegen eines vorzeitigen Austrittsgrundes behaupten
und in einem allfälligen Verfahren beweisen (OGH v. 13.2.1997, RdW 1997, 687).
- Der Austritt
wird mit dem Zugang der entsprechenden Austrittserklärung an den Arbeitgeber
wirksam und beendet das Dienstverhältnis ex nunc (= ab Austrittserklärung) (OGH
v. 24.4.1997, RdW 1997, 684).
Dienstverhältnisse, die bis Ende des Jahres 2002
vertragsmäßig vereinbart worden sind, unterliegen noch der Abfertigung ALT,
welche bei einer allfälligen Selbstkündigung nicht zur Auszahlung kommt. Wenn Mobbingopfer zermürbt „das Handtuch werfen“ und sie sich
von sich aus von ihrem Dienstgeber trennen, verlieren sie ihren
Abfertigungsanspruch.
Hier ist es wichtig, über die arbeitsrechtliche Situation
Bescheid zu wissen. Denn sowohl für Arbeiter wie auch für Angestellte ist in
einer solchen Situation auch ein „Vorzeitiger Austritt“ möglich, welcher – bei
entsprechendem umsichtigem Vorgehen – die Ansprüche der Abfertigung ALT
sichert.
Die Gründe für den vorzeitigen Austritt für Arbeiter sind im
§ 82a der alten Gewerbeordnung sowie im § 376 Z 47 der neuen Gewerbeordnung
festgehalten, jene der Angestellten im § 26 des Angestelltengesetzes.
Ein Arbeiter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort austreten,
wenn
a) er ohne erweislichen Schaden für seine Gesundheit die
Arbeit nicht fortsetzen kann oder
b) der Arbeitgeber sich einer tätlichen Misshandlung oder
einer groben Ehrenbeleidigung gegen ihn oder seine Angehörigen schuldig macht
oder
c) der Arbeitgeber oder dessen Angehörige ihn oder seine
Angehörigen zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten suchen
oder
d) der Arbeitgeber ihm die bedungenen Bezüge ungebührlich
vorenthält oder andere wesentlichen Vertragsbestimmungen verletzt oder
e) der Arbeitgeber nicht in der Lage ist oder sich weigert,
ihm Lohn zu zahlen.
Ein Angestellter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
sofort austreten, wenn
a) der Angestellte zur Fortsetzung seiner Arbeitsleistung
unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit
nicht fortsetzen kann oder
b) der Arbeitgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt
ungebührlich schmälert oder vorenthält, ihn bei Naturalbezügen durch Gewährung
ungesunder oder unzureichender Kost oder einer ungesunden Wohnung benachteiligt
oder andere wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt oder
c) der Arbeitgeber sich weigert, den ihm zum Schutz des
Lebens, der Gesundheit oder der Sittlichkeit des Angestellten gesetzlich
obliegenden Verpflichtungen nachzukommen oder
d) der Arbeitgeber sich Tätlichkeiten, Verletzungen oder
Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Angestellten oder dessen
Angehörige zuschulden kommen lässt oder es ablehnt, den Angestellten gegen
solche Handlungen eines Mitbediensteten oder eines Angehörigen des Arbeitgebers
zu schützen.
Somit ist gesetzlich sowohl bei Arbeitern (unter Punkt a und
b) und bei Angestellten (unter Punkt a, b und c) klar formuliert, dass Mobbing
oder Diskriminierung den Tatbestand liefert, berechtigt vorzeitig aus dem
Dienstverhältnis bei voller Abfertigungsverpflichtung des Dienstgebers
auszutreten.
ACHTUNG VORSICHT: Bei einem solchen Vorhaben ist VORHER aber unbedingt eine
qualifizierte Rechtsberatung (Arbeiterkammer) unumgänglich und absolute
Pflicht!